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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Nicht verzweifeln im Stadtverkehr

15.06.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das urbane Lebensgefühl ist im 21. Jahrhundert weiter allgegenwärtig, die städtische Umgebung bestimmt unseren Alltag. Doch im Dschungel der Großstadt werden Verkehrsadern immer häufiger zu Trampelpfaden, das hektische Treiben zehrt an unseren Nerven. Deutsche Städte sind Ballungszentren und Verkehrsknotenpunkte. Die urbane Infrastruktur ist dabei das Herzstück des städtischen Körpers: Der hochfrequente Pulsschlag des Straßennetzes bestimmt den Takt unseres Mobilitätsverhaltens – und droht bei Überlastung schon einmal zu kollabieren. Nicht zufällig sprechen Forscher diesem Zusammenhang von einem „Verkehrsinfarkt“. Kein Wunder, schließlich teilen sich rund um die Uhr die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer den städtischen Asphalt: Fußgänger, Radfahrer, Autos, Mopeds, Busse, Bahnen, Skateboards, und neuerdings sogar E-Roller, tummeln sich dichtgedrängt auf deutschen Straßen und Bürgersteigen. Nicht nur die Umwelt leidet unter der Überlastung, auch der Mensch reagiert anfällig auf Lärm und Abgase des städtischen Verkehrs. Aber auch die psychische Belastung aufgrund von Stress in Folge verstopfter Straßen und stockenden Verkehrs ist nicht zu unterschätzen. „Stress begleitet Tag für Tag Millionen von Autofahrern auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule der Kinder“, so #userInhaber# von der #userName#. „Dabei gibt es keinen schlechteren Beifahrer; das permanente Gehetztsein mindert unsere Aufmerksamkeit und verleitet uns zu riskanterem Fahrverhalten.“ Doch gelassen bleiben fällt schwer, wenn der Verkehr regelmäßig zu den Stoßzeiten nahezu vollständig zum Erliegen kommt. „Das einzig wirklich effektive Mittel, um dem alltäglichen Wahnsinn auf innerstädtischen Straßen zu begegnen, ist Entschleunigung“, weiß #userInhaber#. „Zeitmanagement und vorausschauende Planung helfen, gar nicht erst terminlich bedingter Hektik zu verfallen. Anstatt mit Vollgas auf die gelbe Ampel zuzusteuern oder sich notgedrungen in waghalsige Parklücken zu zwängen, besser eine halbe Stunde früher losfahren!“ Stop-and-go ist jedoch nur eines von vielen Ärgernissen, mit denen sich Autofahrer in Städten herumschlagen: Hohe Parkgebühren, zu wenig Parkmöglichkeiten, Baustellen und nicht zuletzt das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer sorgen für aufgeheizte Stimmung auf den Straßen. Wer nicht nur sein Nervenkostüm, sondern auch die Umwelt schonen möchte, dem rät #userInhaber# schlicht dazu, das eigene Auto stehen zu lassen. „Zusätzlich zu öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine stetig wachsende Anzahl innovativer Angebote, um mobil zu bleiben. Von Bike-Rental bis hin zu Carsharing ist für jeden etwas dabei. Sogar die klassische Fahrgemeinschaft erlebt dank digitaler Technologien zurzeit eine regelrechte Renaissance. Damit entgehen Sie mitunter zwar auch nicht dem zermürbenden Stadtverkehr, aber geteiltes Leid ist bekanntlich halbes Leid!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern

15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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